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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss

Die Firma Goods and Foods vermittelt die Bestellung hochwertiger Präsentkörbe nach einem einheitlichen Vermarktungssystem zwischen Partnergeschäften und den Kunden.

Der Vertrag zwischen Kunden und den Partnergeschäften der Firma Goods and Foods gilt als geschlossen, wenn die Bestellung des Kunden vom Partnergeschäft angenommen und bestätigt ist und der Kunde die Ware gezahlt hat.

2. Widerruf

Ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Kunden nach § 312 d BGB besteht nicht, da es sich bei den Präsentkörben um Waren handeln, die nicht für die Rücksendung geeignet sind bzw. schnell verderben können.

3. Preispauschale

In dem zu zahlenden Gesamtpreis des Präsentkorbes sind die Kosten der Verpackung des Präsentes und der Zustellung beim Empfänger enthalten. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

4. Qualitätsgarantie

Die Qualitätsgarantie umfasst die Lieferung der bestellten Ware sowie die Auslieferung zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Bestimmungsort.

Die Auslieferung erfolgt in frischer und einwandfreier Qualität.

Der Auftraggeber selbst bestimmt Art und Inhalt des Präsentes. Dennoch kann es vorkommen, dass nicht alle Artikel immer und überall verfügbar sind. Daher kann im Einzelfall der Präsente-Gruß in natura etwas anders aussehen. Aber das ist ein Beleg dafür, dass jedes Präsent vor Ort individuell und mit frischer Ware zusammengestellt wird. In jedem Fall wird der Beschenkte mit einem persönlichen Geschenk Genuss und Geschmack verbinden.

Mit der Auslieferung bestätigt der Empfänger für den Kunden durch seine Unterschrift, dass die Ware in entsprechender Qualität und ohne Mängel geliefert wurde. Die Gefahr einer Verschlechterung der Ware geht mit der Warenübernahme durch den Empfänger über.

Sofern dennoch Qualitätsmängel an der Ware festgestellt werden, sind diese vom Kunden unverzüglich beim Partnergeschäft anzuzeigen - anderenfalls gilt die Warenlieferung als mangelfrei.

5. Auslieferung

Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich während der Ladenöffnungszeiten des Partnergeschäfts, zu anderen Zeiten nur bei entsprechender ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung.

Die Ablieferung erfolgt an den benannten Empfänger und die benannte Lieferanschrift; eine Ablieferung an der Haus- und Wohnungstür bzw. an einen Nachbarn/an Dritte ist nur dann zulässig, wenn dies bei der Auftragserteilung vom Kunden angegeben worden ist. In diesem Fall haftet der Kunde selbst für die Entwendung oder die unsachgemäße Lagerung des Präsentkorbes. Soll der Empfänger vor Lieferung benachrichtigt werden, ist dies deutlich bei Auftragserteilung anzugeben. Die bloße Angabe einer Telefonnummer ist dabei nicht ausreichend.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Empfängeranschrift.

Sofern Mehrkosten durch erfolglose Lieferversuche infolge von fehlenden oder falschen Angaben des Kunden entstehen, hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen.

Bei Weigerung der Entgegennahme eines Präsentkorbes durch den Empfänger bleibt der Kunde zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

Dem Kunden bleibt dann das Recht, den Präsentkorb innerhalb von 5 Tagen beim Ausliefergeschäft selbst abzuholen. Unterlässt er dies, hat er keine weiteren Ansprüche.

6. Haftungsbeschränkung

Gegenüber Verbrauchern haftet das Partnergeschäft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der zu vertretenden Unmöglichkeit haftet das Partnergeschäft für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Gegenüber Unternehmern haftet das Partnergeschäft für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit seinen gesetzlichen Vertretern oder leidenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet es nur bei Vorsatz und soweit wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt werden. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichen Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch das Partnergeschäft und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

7. Datenschutz

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellungsabwicklung notwendigen persönlichen Daten gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall werden die persönlichen Daten sofort gelöscht, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt.

Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden werden seine persönlichen Daten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, gespeichert und verwendet.

Die Daten werden nur an das jeweilige Partnergeschäft weitergeleitet.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Partnergeschäft und dem Kunden ist der Sitz des Partnergeschäftes.