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Lieferbedingungen

Garantie

Unsere Partner gewähren die gewissenhafte Abwicklung jedes Auftrages, der über Goods and Foods bearbeitet wird.

Die Garantie umfasst

  • die Lieferung der bestellten Ware
  • in frischer, einwandfreier Qualität
  • zum vereinbarten Termin
  • zu dem Preis, der am Tag der Lieferung in dem ausliefernden Goods and Foods-Partnergeschäft gilt.

Sollte es dennoch einmal Grund zur Beanstandung geben, melden Sie sich bitte noch am gleichen Tag beim ausliefernden Goods and Foods-Partnergeschäft. Der ausliefernde Goods and Foods-Partner garantiert für die Qualität der Lieferung und leistet Naturalersatz, wenn die beanstandeten Waren vorgelegt werden.

Über diese Garantie wird auch der Empfänger informiert, und zwar mit unserer Goods and Foods-Garantiekarte, die jedem Präsentkorb beiliegt.

Unsere Präsente

Der Auftraggeber selbst bestimmt Art und Inhalt des Präsentes. Dennoch kann es vorkommen, dass nicht alle Artikel immer und überall verfügbar sind; dies gilt insbesondere bei exotischen Früchten. Daher kann im Einzelfall der Präsentkorb in natura etwas anders aussehen. Aber das ist ein Beleg dafür, dass jedes Präsent vor Ort individuell und mit frischer Ware zusammengestellt wird. In jedem Fall wird der Beschenkte mit einem persönlichen Geschenk Genuss und Geschmack verbinden.

Preise

Preise für Lebensmittel unterliegen regionalen und saisonalen Schwankungen. Das ist normal. Für Goods and Foods Präsentkörbe gelten deshalb stets auch die normalen Ladenpreise. Maßgeblich ist die Preisauszeichnung der Waren im ausliefernden Goods and Foods-Partner-Geschäft am Empfängerort, und zwar am Liefertag selbst.

In den Preisangaben bei Goods and Foods sind die Kosten für die Zustellung und die Verpackung (Präsentkorb) bereits enthalten. Die Zustellung ist mit pauschal EUR 5,00 kalkuliert, die der ausliefernde Partner von Goods and Foods vom Auftragswert abziehen kann. Auch die Servicepauschale von 2,50 EUR ist im Gesamtpreis enthalten. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Lieferzeit

a. Die Auslieferungen von Goods and Foods-Präsentkörben erfolgen grundsätzlich während der Ladenöffnungszeiten des ausführenden Geschäfts, nicht jedoch an Sonn- und Feiertagen. Die Auslieferung zu einer bestimmten Uhrzeit erfolgt nur bei einer entsprechenden Vereinbarung.

b. Aufträge zur Lieferung noch am selben Tag innerhalb des Ortszustellbereichs müssen bis spätestens 15.00 Uhr, samstags bis 11.00 Uhr, außerhalb des Ortszustellbereichs (so genannte Nebenorte) mindestens am Tag vor der gewünschten Auslieferung vorliegen, sofern nicht ausdrücklich eine schnellere Auslieferung vereinbart ist.

Lieferung

a. Das Partnergeschäft ist berechtigt, das Präsent Dritten zu übergeben, die für die Weiterleitung an den Empfänger geeignet erscheinen, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird und der Auftraggeber diesem zugestimmt hat. Das gleiche gilt für Beigaben (Begleitbriefe, Geschenkartikel usw.), deren Übermittlung im Einzelfall übernommen worden ist.

b. Mehrkosten, die durch den erfolglosen Versuch ordnungsgemäßer Auslieferung entstehen, können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

Beigaben

a. Die Übermittlung von Geld, Kostbarkeiten und anderen Wertgegenständen als Beigabe wird nicht übernommen.

b. Die Haftung für Beschädigung und Verlust von Beigaben ist nur bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und der Lieferfirma sowie deren Erfüllungshilfen ausgeschlossen

Angaben

Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anschrift des Empfängers des Präsentes.

Mehrwertsteuerberechnung

Gemäß Erlass der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin vom 7. Dezember 1999 (Geschäftszeichen III B 11 - S 7100 - 6/93) enthält der Auftragswert die im jeweiligen Geschäft geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.